A man walking towards a glass building while carrying a bag.

Informationen zur legalisation

Legalisationsverfahren

Lesen Sie sich die folgenden Schritte sorgfältig durch, um Ihre Dokumente korrekt im TLScontact Zentrum zu legalisieren.

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Wichtige Informationen für Antragsteller zur Urkundenlegalisierung:

Wir möchten Sie über ein wichtiges Update bezüglich des Legalisierungsprozesses oder einer beglaubigten Kopie von Dokumenten von TLScontact informieren. Um die Effizienz und Genauigkeit unserer Dienstleistungen sicherzustellen, müssen wir die Lesbarkeit wesentlicher Informationen auf Dokumenten, die der Legalisierung oder beglaubigten Kopie unterliegen, gewährleisten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Vor- und Nachname der Person, die das Dokument erstellt hat, sowie ein etwaiger amtlicher Stempel deutlich sichtbar und lesbar sind. Diese Informationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Dokumentenüberprüfung und -authentifizierung.

Für den Fall, dass der Vor- und Nachname der Person, die das Dokument erstellt hat, oder der Stempel nicht eindeutig lesbar ist, behält sich TLScontact das Recht vor, das Dokument abzulehnen.

  • Tunesische Schul- und Studiendokumente (Abiturzeugnisse, Universitätsdiplome, Abschrift der Noten usw.) werden ab dem 01.10.2023 wieder von der Deutschen Botschaft in Tunis legalisiert.

  • Die deutsche Botschaft nimmt derzeit keine Beglaubigungen von Anmelde- und Anwesenheitsbescheinigungen sowie Schulbescheinigungen vor

  • Notenauszug, Schulzeugnis und Abschlusszeugnis der Sekundarschul:

Das Originaldokument muss zunächst vom Bildungsministerium und vom Außenministerium beglaubigt werden.

    • Zeugnis über den Abschluss der SekundarstufeDas Original des Zeugnisses über den Abschluss der Sekundarstufe muss zunächst vom Bildungsministerium und vom Außenministerium beglaubigt werden.
    • Zeugnis über den Abschluss der SekundarstufeDas Original des Abiturzeugnisses muss zunächst vom Bildungsministerium und vom Außenministerium beglaubigt werden.
    • Hochschulabschlusszeugnis, Transcript of Records (Abschrift der Noten)Das Originaldokument muss zunächst vom Ministerium für Hochschulbildung und vom Außenministerium legalisiert werden.
    • Berufsqualifizierender Abschluss:Das Originaldokument muss zunächst vom Ministerium für Berufsbildung und Beschäftigung und vom Außenministerium legalisiert werden.

Der Stempel des Außenministeriums muss zwingend in französischer Sprache sein und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Manche neueren tunesischen Urkunden über Bildungsabschlüsse enthalten einen QR-Code und keine Unterschrift :

Aus rechtlichen Gründen können diese nicht legalisiert werden, da sie keine Unterschrift enthalten. Sie erhalten stattdessen einen konsularische Bescheinigung der Botschaft, dass der QR-Code echt ist. Hierfür wird aus rechtlichen Gründen nicht die Legalisationsgebühr, sondern die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung berechnet (derzeit 34,07 EUR, zahlbar in TND zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft).

Die Prozedur wird ebenso wie eine Legalisation über TLScontact abgewickelt, siehe unten. Bitte lesen Sie bei « Terminvereinbarung » weiter.

Auf eine Vorbeglaubigung durch die tunesischen Stellen kommt es bei Urkunden mit QR-Codes, anders als bei Legalisationen, nicht an.

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Bereiten Sie Ihre Dokumente vor

Bevor das Dokument von der Deutschen Botschaft in Tunis beglaubigt werden kann, muss es zunächst vom Auswärtigen Amt in einem der Beglaubigungsbüros in Tunis oder außerhalb beglaubigt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das tunesische Außenministerium.

Es muss in einem lesbaren Format vorgelegt werden und alle erforderlichen Informationen enthalten (Registrierungsnummer, Datum, Unterschrift, Name und Unterschrift der Person, die das Dokument ausgestellt hat).

Die verschiedenen Arten von konsularischen Dienstleistungen, die im Visumantragszentrum angeboten werden:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Bevor die Deutsche Botschaft ein tunesisches Dokument legalisieren kann, ist es notwendig, sich vorher zu präsentieren die folgenden tunesischen Behörden für die vorherige Beglaubigung des Dokuments:

Dokumente, die von den Personenstands- oder anderen Verwaltungsbehörden ausgestellt wurden:

  1. Vorherige Beglaubigung durch das zuständige tunesische Gouvernement, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
  2. Dann durch das Außenministerium, Abteilung für konsularische Angelegenheiten (Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: (+216) 71.847.500, (+216) 71.847.010).

Der Stempel des Außenministerium muss unbedingt auf französisch werden und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Von den Justizbehörden ausgestellte Dokumente (Urteile, Gerichtsentscheidungen):

  1. Vorherige Beglaubigung durch das zuständige Gericht;
  2. Dann durch Justizministerium, Boulevard Bab Bénat, 1006 Tunis – La Kasbah, Tel. : (+216) 71.561.440;
  3. und das Außenministerium / Abteilung für Konsularische Angelegenheiten (Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel: (+216) 71.847. 500, (+216) 71.847.010).

Der Stempel des Außenministerium muss unbedingt auf französisch werden und darf nicht älter als 6 Monate sein.

  • Tunesische Dokumente müssen im Original eingereicht werden (es ist nicht möglich, Kopien zu legalisieren);
  • Mit automatischer Unterschrift ausgestellte Dokumente können erst legalisiert werden, nachdem sie manuell unterzeichnet wurden oder nachdem sie von der ausstellenden Stelle manuell legalisiert wurden;
  • Eine deutsche Übersetzung muss nicht eingereicht werden;
  • Der Beglaubigungsantrag muss persönlich bei TLScontact eingereicht werden: entweder vom Eigentümer des Dokuments oder von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht der betroffenen Person;
  • Zusätzlich zu dem zu legalisierenden Dokument, das bereits von den oben genannten tunesischen Behörden legalisiert wurde, müssen Personen mit einer solchen Vollmacht auch ein Dokument vorlegen, das besteht aus:
    1. Eine schriftliche Vollmacht (in Deutsch oder Französisch) auf leerem Papier und vom Inhaber des Dokuments unterschrieben (es ist nicht erforderlich, die Unterschrift von einer amtlichen Stelle beglaubigen zu lassen);
    2. Eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Dokumenteninhabers.
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Erstellen Sie Ihr TLScontact-Konto

Bereiten Sie alle zu legalisierenden Dokumente gemäß den oben genannten Kriterien sorgfältig vor.

Bitte erstellen Sie Ihr persönliches Benutzerkonto, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben. Sie müssen dann Ihr Konto aktivieren, indem Sie auf den Link in der E-Mail klicken, die Ihnen zugesandt wird.

Wenn Sie einen Beglaubigungsantrag stellen müssen und gleichzeitig Dokumente als beglaubigte Kopien oder umgekehrt beglaubigen müssen, füllen Sie bitte zwei Formulare aus: eines für den Beglaubigungsantrag und ein weiteres für die Beglaubigung von beglaubigten Kopien und tragen Sie die Nummer ein von Dokumenten für jeden Service, bevor Sie Ihren Termin bestätigen.

Bei der Terminvereinbarung müssen die Kontaktdaten des Antragstellers, seine Passnummer und nicht die des Vertreters angegeben werden.

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Senden Sie Ihre Datei

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen und alle zu legalisierenden Dokumente vorlegen.

Sie können Ihren Beglaubigungsantrag selbst oder durch eine Person Ihrer Wahl stellen.

WARNUNG:

Wenn Sie nicht rechtzeitig zu Ihrem Termin erscheinen, riskieren Sie, dass Sie am selben Tag nicht gesehen werden und Sie müssen das Verfahren erneut beginnen und einen neuen Termin vereinbaren.

Wenn Sie zu Ihrem Termin nicht erscheinen, beachten Sie bitte, dass Sie ein neues Konto auf der Website erstellen müssen, um einen neuen Termin zu buchen.

Sie müssen nicht früher kommen, Sie werden nur zum Zeitpunkt Ihres Termins empfangen.

Nach dem Empfang und nach Prüfung Ihrer Dokumente zahlen Sie die Servicegebühren und die Gebühren für die Beglaubigung der Dokumente an der Kasse.

Eine Reihe von zusätzlichen Diensten sind verfügbar, um die Einreichung zu erleichtern Ihre Anfrage.

Kinder unter 12 Jahren sind im Zentrum nicht erlaubt. Sie können jedoch Zugang zu einem Kinderbereich erhalten, wenn Sie unseren Service Salon Premium abonnieren.

Bitte beachten Sie: Gemäß den Anweisungen des Auswärtigen Amts müssen Antragsteller, die mehr als 15 Minuten zu spät zu ihrem Termin erscheinen, einen neuen Termin buchen.

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Rücksendung der Dokumente

Sobald Ihr Dokument von der Konsularbehörde an das Beglaubigungszentrum zurückgegeben wird, werden Sie per E-Mail und SMS benachrichtigt. Anschließend können Sie Ihre Unterlagen zurückziehen.

Bitte beachten Sie: Der SMS-Benachrichtigungsdienst ist ein kostenpflichtiger Dienst von 1 €.

Um Ihre Dokumente abzuholen, gehen Sie mit dem Übersichtsblatt, dem Original und der Kopie Ihres Personalausweises zum TLS-Kontaktcenter.

Wenn Sie möchten, dass eine dritte Person Ihre Dokumente für Sie abholt, muss sie über Folgendes verfügen:

Bearbeitungszeit:

  • Das Dokument Die Bearbeitungszeit bei der Deutschen Botschaft beträgt ca. 2 Tage.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Unterlagen frühzeitig einreichen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.