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Wichtige Informationen für Antragsteller zur Urkundenlegalisierung:
Wir möchten Sie über ein wichtiges Update bezüglich des Legalisierungsprozesses oder einer beglaubigten Kopie von Dokumenten von TLScontact informieren. Um die Effizienz und Genauigkeit unserer Dienstleistungen sicherzustellen, müssen wir die Lesbarkeit wesentlicher Informationen auf Dokumenten, die der Legalisierung oder beglaubigten Kopie unterliegen, gewährleisten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Vor- und Nachname der Person, die das Dokument erstellt hat, sowie ein etwaiger amtlicher Stempel deutlich sichtbar und lesbar sind. Diese Informationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Dokumentenüberprüfung und -authentifizierung.
Für den Fall, dass der Vor- und Nachname der Person, die das Dokument erstellt hat, oder der Stempel nicht eindeutig lesbar ist, behält sich TLScontact das Recht vor, das Dokument abzulehnen.
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Tunesische Schul- und Studiendokumente (Abiturzeugnisse, Universitätsdiplome, Abschrift der Noten usw.) werden ab dem 01.10.2023 wieder von der Deutschen Botschaft in Tunis legalisiert.
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Die deutsche Botschaft nimmt derzeit keine Beglaubigungen von Anmelde- und Anwesenheitsbescheinigungen sowie Schulbescheinigungen vor
- Notenauszug, Schulzeugnis und Abschlusszeugnis der Sekundarschul:
Das Originaldokument muss zunächst vom Bildungsministerium und vom Außenministerium beglaubigt werden.
- Zeugnis über den Abschluss der SekundarstufeDas Original des Zeugnisses über den Abschluss der Sekundarstufe muss zunächst vom Bildungsministerium und vom Außenministerium beglaubigt werden.
- Zeugnis über den Abschluss der SekundarstufeDas Original des Abiturzeugnisses muss zunächst vom Bildungsministerium und vom Außenministerium beglaubigt werden.
- Hochschulabschlusszeugnis, Transcript of Records (Abschrift der Noten)Das Originaldokument muss zunächst vom Ministerium für Hochschulbildung und vom Außenministerium legalisiert werden.
- Berufsqualifizierender Abschluss:Das Originaldokument muss zunächst vom Ministerium für Berufsbildung und Beschäftigung und vom Außenministerium legalisiert werden.
Der Stempel des Außenministeriums muss zwingend in französischer Sprache sein und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Manche neueren tunesischen Urkunden über Bildungsabschlüsse enthalten einen QR-Code und keine Unterschrift :
Aus rechtlichen Gründen können diese nicht legalisiert werden, da sie keine Unterschrift enthalten. Sie erhalten stattdessen einen konsularische Bescheinigung der Botschaft, dass der QR-Code echt ist. Hierfür wird aus rechtlichen Gründen nicht die Legalisationsgebühr, sondern die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung berechnet (derzeit 34,07 EUR, zahlbar in TND zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft).
Die Prozedur wird ebenso wie eine Legalisation über TLScontact abgewickelt, siehe unten. Bitte lesen Sie bei « Terminvereinbarung » weiter.
Auf eine Vorbeglaubigung durch die tunesischen Stellen kommt es bei Urkunden mit QR-Codes, anders als bei Legalisationen, nicht an.
