
Legalisationsinformationen
Beglaubigungsgebühren
Für jeden Beglaubigungsantrag müssen Sie die Beglaubigungs- und Servicegebühren bezahlen.
- Beglaubigungsgebühr - Die von der Deutschen Botschaft erhobene Beglaubigungsgebühr für die Bearbeitung des Beglaubigungsantrags. Beglaubigungsgebühren werden für jedes beglaubigte Dokument erhoben;;
- Servicegebühr - Die von TLScontact erhobene Servicegebühr in Höhe von 12 Euro für jedes legalisierte Dokument.
Gebühren werden an dem Tag bezahlt, an dem die Dokumente eingereicht werden.
Die Gebühren für die Einreichung eines Beglaubigungsantrags sind in Euro (EUR) festgelegt, aber nur in tunesischen Dinar (TND) und nur in bar zahlbar.
Der Wechselkurs zwischen diesen Währungen wird von der deutschen Botschaft festgelegt und regelmäßig aktualisiert, daher kann es vorkommen, dass der zu zahlende Betrag in TND von den unten angegebenen Beträgen abweicht.
Anfragen für:
- Unterschriftsbeglaubigung;
- Zertifikate;
werden direkt in der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft entgegengenommen; Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.
Die anfallenden Servicegebühren für Beglaubigungen und exakte Kopien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| Art der Dokumente | EUR | |
|---|---|---|
Legalisationsdienste / Geburtsurkunde | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Heiratsurkunde | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Sterbeurkunde | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Zelibaturkunde | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Wohnsitzbescheinigung | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Scheidungsurteil | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Newsletter Nr. 3 | 36.00 | |
Legalisationsdienste / Ehevertrag | 36.00 | |
Konsularische Bescheinigung / Dokument | 36.00 | |
Korrekte Kopien:
| 30.00 | |
Korrekte Kopien:
| 30.00 | |
Servicegebühr pro Dokument - Legalisationsdienste | 12.00 | |
Servicegebühr pro Dokument - Korrekte Kopien | 24.00 |